BARRIEREFREIHEIT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Remedium CX GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.remediumcx.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 ) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf dem Konformitätsniveau AA.
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar mit den Vorgaben der BITV 2.0 und den WCAG 2.1.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
1.Alternativtexte für Bilder und Grafiken: Einige auf der Website eingebundene Bilder und Grafiken verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige oder aussagekräftige Alternativtexte, sodass diese von Screenreadern nicht optimal erfasst werden können.
2.Tastaturnavigierbarkeit:Bestimmte interaktive Elemente, wie beispielsweise das Cookie-Banner oder spezifische Formularfelder, sind möglicherweise nicht vollständig und intuitiv ausschließlich über die Tastatur bedienbar. Der sichtbare Tastaturfokus kann in einigen Bereichen unzureichend sein.
3.Farbkontraste: Bei einigen Text- und Hintergrundkombinationen wird das empfohlene Mindestkontrastverhältnis nicht durchgehend erreicht, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren kann.
4.Strukturierung und ARIA-Attribute: Die semantische Strukturierung (z. B. Überschriftenhierarchien) und die Verwendung von ARIA-Attributen zur Unterstützung assistiver Technologien sind noch nicht in allen Bereichen der Website optimal umgesetzt.
Begründung: Die Remedium CX GmbH arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit. Die identifizierten Mängel resultieren aus technischen Restriktionen des aktuellen Content-Management-Systems. Wir bemühen uns, diese Barrieren im Zuge zukünftiger Website-Aktualisierungen schrittweise abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 10. Mai 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.1 beruht auf einer internen Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben:
Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website festgestellt? Oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden:
Remedium CX GmbH
HRB 281311
Emmy-Noether-Ring 18
85716 Unterschleißheim
Deutschland
T: +49 (0) 89 929 277 38
M: +49 (0)172 160 51 49
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beheben oder Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen oder privaten Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:www.schlichtungsstelle-bgg.de
Alternativ können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes wenden, die die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überwacht.